IT-Service Töppeln GmbH ist seit über 25 Jahren im Bereich Software und Dienstleistungen für Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe tätig. Seit Anfang 2018 wurde das Thema Datenschutz auf Grund der ab 25.05.2018 gültigen DSGVO aus Kundensicht immer stärker an uns herangetragen. Um die Anfragen fachlich kompetent beantworten zu können, haben auch wir uns eingehend mit der Thematik befasst und die erforderlichen Unterlagen zum Datenschutz für IT-Service Töppeln erarbeitet.
Um die Qualifikation auch nach außen transparent und glaubwürdig zu kommunizieren absolvierte Dr. Peter Kusnick eine Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die er dann mit einer Prüfung zur Fachkraft für Datenschutz in Berlin bei der DEKRA erfolgreich abschloss.
Mit wachsender Kundenzahl gab es auch Kontakte zum Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e.V. (L.V.H.S.). In den Gesprächen mit der Geschäftsführerin Dr. Heike Morgenstern und dem Vorstandsvorsitzenden Harry Tröger zeigte sich, dass Bedarf an einem Beratungsangebot oder der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten besteht. Letztlich wurde mit Wirkung zum 01.09.2018 ein Rahmenvertrag zwischen dem Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e.V. und IT-Service Töppeln GmbH abgeschlossen.
Der Vertrag beinhaltet ein umfassendes Angebot zum Thema Datenschutz für die jeweilige Pflegeeinrichtung.
Ausgangspunkt ist eine Organisationsanalyse zum Stand des Datenschutzmanagements in der Pflegeeinrichtung. Auf dieser Basis erfolgt die Erstellung eines umfangreichen Datenschutzhandbuches inkl. einer Vielzahl von individuell vorbereiteten Dokumenten, erforderliche Erklärungen, Musteranschreiben und Ereignisdokumentationen (Datenpannen, Auskunftsanfragen). Selbstverständlich gehören auch die obligatorischen Mitarbeiterschulungen und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zum Aufgabenspektrum.
Die externe Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten bietet der Pflegeeinrichtung eine Vielzahl von Vorteilen:
Das eigene Personal kann sich 100%ig auf die Kerntätigkeit konzentrieren und muss nicht an kostenpflichtigen obligatorischen Fortbildungen teilnehmen. Der Vertrag kann im Gegensatz zu eigenem Personal jederzeit kurzfristig gekündigt werden (eigenes Personal genießt erweiterten Kündigungsschutz). Die Kosten sind durch konstante Monatspauschalen inkl. Fahrtkosten fest kalkulierbar. Bei fehlerhafter Beratung im Bereich Datenschutz und damit verbundenen Vermögensschäden haftet IT-Service Töppeln GmbH mit bis zu 1 Mio. €.