WhatsApp im Sozialwesen

Whatsapp Social Media im Sozialwesen

Die Kommunikation über WhatsApp ist im privaten Umfeld in Deutschland sehr weit verbreitet. Aber auch in Einrichtungen des Sozialwesens wird der Messenger zur Kommunikation für die Mitarbeiter oder für ihre Patienten bzw. Angehörigen genutzt. Oftmals ist es sehr praktisch, alle Mitarbeiter über eine besondere Problemsituation zu informieren oder spezielle Zusatzinformationen über einen Patienten zu erfragen. Im Extremfall kann der nächste Dienstplan abfotografiert und an die betreffenden Mitarbeiter per WhatsApp übertragen werden. Die Nutzung von WhatsApp hat sich somit auch auf Grund der einfachen Bedienung zu einem Standard für die Kommunikation entwickelt.

WhatsApp ist damit aktuell der mit Abstand führende Messengerdienst mit Sitz in den USA (Kalifornien). Jeder Nutzer muss sich mit seiner Smartphone-Nummer registrieren. Das Hauptproblem hinsichtlich des Datenschutzes kann jeder den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von WhatsApp entnehmen:

„Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern und deine sonstigen Kontakte in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“

Dies bedeutet, dass das Adressbuch der WhatsApp-Nutzer regelmäßig ausgelesen und mit den bei WhatsApp vorhandenen Kontaktdaten synchronisiert wird, um den Nutzern weitere WhatsApp-Nutzer anzuzeigen. Dadurch erhält WhatsApp kontinuierlich Telefonnummern von Kontakten, die gar nicht bei WhatsApp registriert sind. WhatsApp bzw. der Mutterkonzern Facebook hat nun theoretisch die Möglichkeit, diese Daten zu verwerten.

Was sagt nun der deutsche Datenschutz bzw. die DSGVO dazu?

In der DSGVO gilt zunächst das sogenannte „Erlaubnisvorbehaltsprinzip“. Dies bedeutet, jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Somit ist zunächst die Übermittlung der Kontaktdaten an WhatsApp nicht erlaubt oder erfordert zumindest eine Rechtsgrundlage.

Die nach Art. 6 Abs. Buchstabe a erforderliche Einwilligung kann praktisch nicht für alle Kontakte des Smartphone lückenlos nachgewiesen werden. Da auch Kontaktdaten von Personen übertragen werden, die kein WhatsApp nutzen, ist deren erforderliche Einwilligung kaum zu erwarten.

Ansonsten kommt theoretisch nur Art. 6, Abs. Buchstabe f in Frage, in dem ein berechtigtes Interesse des WhatsApp-Nutzers zur Weitergabe der Kontaktdaten gefordert wird. Auch hier werden im Streitfall die Interessen der Personen, die kein WhatsApp nutzen ein höheres Gewicht haben.

Für das Sozialwesen kommt nun noch erschwerend hinzu, dass es hier oftmals um besonders sensible Gesundheitsdaten nach Art. 9, Abs. 1 geht. Die Verarbeitung ist zwar unter besonderen Voraussetzungen nach Art. 9, Abs.2, Buchstabe h zulässig, erfordert aber hinsichtlich des Datenschutzes besondere technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehört auf jeden Fall die Vermeidung des Transfers von Kontaktdaten und weiterer Informationen (z.B. Wundbild) an WhatsApp in die USA. Zwar kümmert sich auf Grund der Einführung der DSGVO in Europa inzwischen eine Tochterfirma in Irland um die Datenverarbeitung der europäischen Kunden. Eine 100%ige Garantie, dass kein Abgleich mit WhatsApp in den USA vorkommt, ist nicht bekannt.

Gibt es Alternativen zu WhatsApp?

Auf dem Markt gibt es über 20 Alternativen zu WhatsApp. Eine empfehlenswerte Alternative bietet der Schweizer Hersteller „Threema“ (https://Threema.ch/de). Die Kundenpalette reicht von Bündnis 90 / Die Grünen über den ADAC bis zur Daimler AG. Threema erfüllt komplett die Anforderungen der DSGVO. Als Schweizer Unternehmen ist Threema zusätzlich dem strengen „Schweizer Datenschutzgesetz“ (DSG) sowie der „Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz“ (VDSG) unterworfen.

Threema basiert nicht auf der Telefonnummer als Adresse und kann anonym ohne den Upload von Telefonbuchdaten genutzt werden. Im Gegensatz zu konventionellen Messengern können Sie sich bei der Nutzung von Threema damit sicher sein, die DSGVO einzuhalten.

Ein wesentlicher Unterschied und somit oftmals ein Hindernis zum Einsatz von Threema ist die Tatsache, dass die Nutzung kostenpflichtig ist. Bei Threema werden nicht die Kundendaten zur Einkommensquelle gemacht. Hier sind keine Geldgeber oder andere Investoren beteiligt. Threema lebt nicht von Werbung oder dem Verkauf von Daten, sondern von ihren Einnahmen. Diese Einnahmen sind die Grundlage für die Weiterentwicklung und decken alle Kosten des Unternehmens. Über https://threema.ch/de/faq kann sich jeder Interessent sehr detailliert informieren.